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Förderungen für deine Weiterbildung

Viele Förderstellen in Österreich übernehmen einen Teil der Kosten. Hier findest du die wichtigsten – und wie wir dich dabei unterstützen.

Weiterbildung finanzieren

Kurz gesagt

  • Förderungen für Weiterbildung vergeben vor allem die Bundesländer und das AMS, für Unternehmen auch die WKO.
  • Entscheidend sind dein Wohnsitz, deine Arbeitssituation und dein Einkommen, nicht der Lehrgang allein.
  • Die Bildungskarenz gibt es nicht mehr. Seit 8. Juni 2026 fördert das AMS stattdessen die Weiterbildungszeit.
  • Kläre die Frist vor der Anmeldung. Manche Stellen verlangen den Antrag schon vor Kursbeginn.
  • NEVEREST ist Ö-Cert-Qualitätsanbieter und beim waff anerkannt. Ob du gefördert wirst, entscheidet die Förderstelle.

Wir helfen dir bei der Orientierung und stellen dir die Unterlagen für deinen Antrag aus.

Beratung anfragen

Welche Förderung passt zu dir?

Das hängt vor allem von deinem Wohnsitz, deiner Arbeitssituation und deinem Einkommen ab. Wähle deinen Einstieg.

Überblick

Unsere Qualitätsnachweise

NEVEREST Lifelong Learning ist Ö-Cert-Qualitätsanbieter. Grundlage dafür ist unsere Zertifizierung nach CERT NÖ. Ö-Cert ist der österreichweite Qualitätsrahmen der Erwachsenenbildung. Viele Förderstellen setzen einen solchen Nachweis voraus.

Beim waff in Wien sind wir als Bildungsträger anerkannt. Für die NÖ Bildungsförderung sind wir registriert, und im Tiroler Bildungskatalog sind wir gelistet.

Die Ausbildung Erlebnispädagogik ist zusätzlich nach aufZAQ zertifiziert (Niveau IV).

Förderungen für Berufstätige

Die meisten Förderungen für Beschäftigte vergeben die Bundesländer. Maßgeblich ist meist dein Hauptwohnsitz (in Tirol auch der Arbeitsort), nicht der Kursort. Wie viel du bekommst, hängt oft von deinem Einkommen ab.

Alle Programme mit den aktuellen Bedingungen findest du in der Förderdatenbank kursfoerderung.at. Dort stehen auch Förderungen für Kärnten, das Burgenland und die übrige Steiermark, falls es gerade passende gibt.

Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz

Die Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld gibt es seit April 2025 nicht mehr. Seit 8. Juni 2026 fördert das AMS längere Weiterbildungen mit der Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit.

  • Du bist seit mindestens 12 Monaten bei deinem Arbeitgeber beschäftigt und vereinbarst die Weiterbildungszeit mit ihm.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 2 Monate mit mindestens 20 Wochenstunden, mit Betreuungspflichten für Kinder bis 7 Jahre ohne längere Betreuungsmöglichkeit mindestens 16 (Teilzeit: mindestens 4 Monate mit 10 Wochenstunden).
  • Sie muss am Arbeitsmarkt verwertbar sein, nicht nur für deinen aktuellen Betrieb.
  • Für die Weiterbildungszeit gilt: Liegt dein Einkommen unter 3.465 € brutto im Monat (Wert 2026), ist vorher eine Bildungsberatung beim AMS Pflicht.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch. Das AMS entscheidet im Einzelfall.

Ob einer unserer Lehrgänge diesen Umfang für dich erreicht, klären wir gern mit dir.

Förderung für Arbeitsuchende

Bist du beim AMS arbeitsuchend gemeldet, kann das AMS die Kurskosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Weiterbildung deine Chancen auf eine Stelle verbessert. Sprich vor der Anmeldung mit deiner Beratung beim AMS, denn das AMS entscheidet im Einzelfall.

Für das Gespräch stellen wir dir gern einen Kostenvoranschlag und die Kursbeschreibung aus. Unterlagen bei uns anfordern

Mehr dazu: Aus- und Weiterbildungsförderungen des AMS

Förderungen für Unternehmen

Auch Betriebe können sich einen Teil der Kosten für Trainings zurückholen:

  • AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte: für bestimmte Zielgruppen, zum Beispiel ältere Mitarbeitende, Beschäftigte mit höchstens Pflichtschulabschluss oder Frauen mit höchstens Lehre, BMS- oder AHS-Abschluss. Der Kurs dauert mindestens 16 Stunden, und der Antrag muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn vollständig beim AMS sein. Details beim AMS
  • Impuls-Qualifizierungsverbund: Mehrere Betriebe planen ihre Weiterbildung gemeinsam, das AMS fördert die Beratung dazu. Details zum Qualifizierungsverbund
  • Lehrlingsförderung: Die WKO fördert berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge, etwa Lehrlingstrainings. Den Antrag stellt der Lehrbetrieb bis 3 Monate nach Kursende. Details bei der WKO
  • Steiermark: Die SFG fördert mit „Weiter!Bilden“ Qualifizierungen in steirischen Klein- und Mittelbetrieben, die der nachhaltigen Unternehmensentwicklung dienen. Details bei der SFG

Wir unterstützen euch bei der Förderabwicklung. Inhouse-Training anfragen

So gehst du vor

  1. Förderung finden: Such auf kursfoerderung.at oder bei der Förderstelle deines Bundeslandes nach dem passenden Programm.
  2. Bedingungen prüfen: Einkommensgrenzen, Wohnsitz und Fristen unterscheiden sich stark.
  3. Unterlagen anfordern: Wir stellen dir Kostenvoranschlag, Teilnahmebestätigung und Rechnung für deinen Antrag aus. Unterlagen anfordern
  4. Rechtzeitig beantragen: Die Fristen sind sehr unterschiedlich. Bei der AMS-Qualifizierungsförderung muss der Antrag eine Woche vor Kursbeginn vollständig sein, beim Tiroler Bildungsgeld spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn, beim Oö. Bildungskonto bis sechs Monate nach Kursende. Die Zusage gibt immer die Förderstelle.

Du suchst noch das passende Angebot? Hier findest du alle Ausbildungen, zum Beispiel die Trainerausbildung, offene Seminare und die nächsten Infoabende.

Kosten steuerlich absetzen

Kosten für berufliche Fortbildung, für eine Ausbildung in einem verwandten Beruf oder für eine umfassende Umschulung kannst du als Werbungskosten geltend machen. Seminare, die nur der Persönlichkeitsbildung dienen, zählen laut Finanzministerium nicht dazu. Details findest du im ABC der Werbungskosten des BMF.

Das ist ein allgemeiner Hinweis und keine Steuerberatung.

Stand: September 2026. Förderbedingungen ändern sich laufend. Verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Förderstelle.

Häufige Fragen zu Förderungen

FAQ

Nein. Die Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeld wurde mit 31. März 2025 eingestellt. Seit 8. Juni 2026 gibt es als Nachfolger die Weiterbildungszeit und die Weiterbildungsteilzeit des AMS.

Voraussetzungen sind unter anderem mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber, eine Vereinbarung mit ihm und eine Weiterbildung mit mindestens 20 Wochenstunden über mindestens 2 Monate (Teilzeit: 10 Wochenstunden über 4 Monate). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Details findest du beim AMS.

Förderungen für Weiterbildung gibt es auf drei Wegen: über dein Bundesland (zum Beispiel das waff-Bildungskonto in Wien oder die NÖ Bildungsförderung), über das AMS und, wenn dein Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlt, über Förderungen für Unternehmen. Welche für dich in Frage kommt, hängt von deinem Wohnsitz, deiner Arbeitssituation und deinem Einkommen ab.

NEVEREST ist Ö-Cert-Qualitätsanbieter und beim waff als Bildungsträger anerkannt. Ob du gefördert wirst, entscheidet die Förderstelle.

Alle Programme mit Links findest du unter Förderungen für deine Weiterbildung. Gern beraten wir dich auch persönlich.

Das regelt jede Förderstelle selbst, und die Fristen unterscheiden sich stark. Bei der AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte muss der Antrag spätestens eine Woche vor Kursbeginn vollständig sein, beim Tiroler Bildungsgeld spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn. Kläre die Frist deshalb, bevor du dich anmeldest.

Wir stellen dir einen Kostenvoranschlag, eine Teilnahmebestätigung und die Rechnung aus. Schreib uns, welche Förderstelle du nutzen willst, dann unterstützen wir dich beim Ablauf.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das AMS fördert mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Kurse für bestimmte Zielgruppen, zum Beispiel Mitarbeitende ab 50. Die WKO fördert berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge. Wir unterstützen euch bei der Förderabwicklung. Mehr unter Förderungen für deine Weiterbildung.

Persönlich beraten

Unsicher, welche Förderung zu dir passt?

Wir helfen dir bei der Orientierung und stellen dir die Unterlagen für deinen Antrag aus.

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